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FINANZIERUNG UND KOSTEN
Bevor konkrete Verpflichtungen eingegangen werden, erstellen wir für jedes Projekt eine individuelle Finanzplanung. Diese kann je nach gewähltem Konzept und Grösse des Studios unterschiedlich ausfallen.
 
Wir unterscheiden die Kosten nach Einrichtung und Bräunungstechnik, wie sie später auch in der Buchhaltung getrennt bilanziert werden. Der Eigenkapitalbedarf sollte mindestens 80 % der Einrichtungskosten decken, die restlichen Kosten können durch Startdarlehen und Leasing finanziert werden. Auch hier gilt der Grundsatz: um so mehr Eigenmittel, desto höher die Rendite!
 
 

Wir bieten grösstmögliche Unterstützung
Leider ist die Solarienbranche bei manchen Finanzinstituten als Risikogruppe eingeteilt. Grund dafür sind einige qualitativ schwache Anbieter, die in Eigeninitiative ohne professionelles Konzept dem expandierenden Markt und dem Wettbewerbsdruck zum Opfer gefallen sind. Deshalb ist es gerade in finanzieller Hinsicht von grossem Vorteil, gegenüber eines "Einzelkämpfers", wenn Sie mit einem Finanzplan und der Standortempfehlung eines erfahrenen und bekannten Konzeptes an die Kapitalbeschaffung gehen. Zudem gewähren wir Start–ups sowie Rücknahmegarantien für die Solarien gegenüber den Finanzinstituten.
 
 

Einmalig in der Branche – das Rückgaberecht!
Wir bieten unseren Partnern als Vertrauensbeweis für einen von uns gutgeheissenen Standort, ein 12monatiges, vorher vertraglich definiertes Rückgaberecht an.


 
DIE RECHNUNG, DIE SICH LOHNT!
 
 
Ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes sind faire und genau kalkulierbare Kosten. Es erwarten Sie keine Überraschungen, denn Reparatur-, Service- und Werbekosten (exkl. Material) sind inbegriffen.
 
Die Kosten werden nach Objektgrösse und Erfolg berechnet, was beide Partner motiviert, einen möglichst erfolgreichen Geschäftsgang zu erzielen.
 
Für alle bisher beschriebenen Dienstleistungen berechnen wir Folgendes:
 
 

Einmalige Einstiegsgebühr
Für die Überlassung von Marke und Know-how sowie die gesamten Leistungen bis zur Eröffnung wird eine einmalige Gebühr von 2 % der gesamten Investition berechnet.
 
 

Laufende Gebühr
Für alle Dienstleistungen während des Betriebes, wie kostenlose Reparatur– und Servicearbeiten, Handling und Abgabe von allen Werbevorlagen, Wahrung des Gebietsschutzes usw., wird eine monatliche Gebühr von 5 % des gesamten Umsatzes mit den Bräunungsgeräten berechnet.
 
 

Werbeabgabe
Für die überregionale Bekanntmachung der Marke "CARIBBEAN-SUN" und das dazugehörende Werbematerial, kann eine monatliche Gebühr von maximal 2 % des gesamten Umsatzes mit den Bräunungsgeräten berechnet werden, welche streng zweckgebunden eingesetzt wird.