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FINANZIERUNG UND KOSTEN
Bevor konkrete Verpflichtungen eingegangen werden,
erstellen wir für jedes Projekt eine individuelle
Finanzplanung. Diese kann je nach gewähltem
Konzept und Grösse des Studios unterschiedlich
ausfallen.
Wir unterscheiden die Kosten nach Einrichtung
und Bräunungstechnik, wie sie später auch in der
Buchhaltung getrennt bilanziert werden. Der
Eigenkapitalbedarf sollte mindestens 80 % der
Einrichtungskosten decken, die restlichen Kosten
können durch Startdarlehen und Leasing finanziert
werden. Auch hier gilt der Grundsatz: um so mehr
Eigenmittel, desto höher die Rendite!
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Wir bieten grösstmögliche Unterstützung |
Leider ist die Solarienbranche bei manchen
Finanzinstituten als Risikogruppe eingeteilt. Grund
dafür sind einige qualitativ schwache Anbieter, die
in Eigeninitiative ohne professionelles Konzept
dem expandierenden Markt und dem Wettbewerbsdruck
zum Opfer gefallen sind. Deshalb ist
es gerade in finanzieller Hinsicht von grossem
Vorteil, gegenüber eines "Einzelkämpfers", wenn
Sie mit einem Finanzplan und der Standortempfehlung
eines erfahrenen und bekannten
Konzeptes an die Kapitalbeschaffung gehen.
Zudem gewähren wir Start–ups sowie Rücknahmegarantien
für die Solarien gegenüber den Finanzinstituten.
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Einmalig in der Branche – das Rückgaberecht! |
Wir bieten unseren Partnern als Vertrauensbeweis
für einen von uns gutgeheissenen Standort, ein
12monatiges, vorher vertraglich definiertes Rückgaberecht
an. |
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DIE RECHNUNG, DIE SICH LOHNT!
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Ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes sind
faire und genau kalkulierbare Kosten. Es erwarten
Sie keine Überraschungen, denn Reparatur-,
Service- und Werbekosten (exkl. Material) sind
inbegriffen.
Die Kosten werden nach Objektgrösse und Erfolg
berechnet, was beide Partner motiviert, einen
möglichst erfolgreichen Geschäftsgang zu erzielen.
Für alle bisher beschriebenen Dienstleistungen
berechnen wir Folgendes:
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Einmalige Einstiegsgebühr |
Für die Überlassung von Marke und Know-how
sowie die gesamten Leistungen bis zur Eröffnung
wird eine einmalige Gebühr von 2 % der gesamten
Investition berechnet.
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Laufende Gebühr |
Für alle Dienstleistungen während des Betriebes,
wie kostenlose Reparatur– und Servicearbeiten,
Handling und Abgabe von allen Werbevorlagen,
Wahrung des Gebietsschutzes usw., wird eine
monatliche Gebühr von 5 % des gesamten
Umsatzes mit den Bräunungsgeräten berechnet.
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Werbeabgabe |
Für die überregionale Bekanntmachung der Marke
"CARIBBEAN-SUN" und das dazugehörende
Werbematerial, kann eine monatliche Gebühr von
maximal 2 % des gesamten Umsatzes mit den
Bräunungsgeräten berechnet werden, welche
streng zweckgebunden eingesetzt wird.
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